Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Catering Manufaktur Potsdam/ Inhaber Frank Tobner/ Heinrich-Mann-Allee 7/ 14473 Potsdam

Stand: Februar 2021/ Geschäftsfeld: 1. Catering/ 2. Technikvermietung

CMP-AGB´s als Download

 

1. Catering

1.1. Bestellungen/ Vertragsabschluss
1.1.1. Zum Vertragsabschluss bedarf es der Schriftform, persönlich in unseren Geschäftsräumen, per
Fax oder E-Mail.
1.1.2. Bestellungen sind täglich in der Zeit von 11.00 – 19.00 Uhr (unter Berücksichtigung von
Mindestbestellmengen und eventuellen Aufschlägen) möglich. Verbindliche Bestellungen können
maximal drei Monate im Voraus gebucht werden.

1.2. Zahlungsbedingungen/ Preis/ Kaution

1.2.1. Die Rechnungsbegleichung erfolgt bar direkt bei Abholung/ Lieferung. Die ausliefernde Person ist
berechtigt, die Zahlung entgegen zu nehmen. Bei vereinbarter Vorkasse der Gesamtrechnungssumme
muss die Gesamtsumme unter Angabe der Rechnungsnummer vier Werktage vor dem vereinbarten
Leistungstermin meinem Geschäftskonto gutgeschrieben sein. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus
der Art und dem Umfang der Bestellung, und kann 50 % der vertraglich fixierten
Bruttorechnungssumme betragen – zahlbar sofort bei Vertragsabschluss.
1.2.2. Alle unsere Preise verstehen sich als Abholungspreise (Ort der Abholung:
Heinrich-Mann-Allee 7, 14473 Potsdam). Alle Speisenpreise verstehen sich als Bruttopreise inkl. 7 %
Umsatzsteuer. Sollten neben der Speisenlieferung Leistungen gebucht werden (z.B. Geschirrverleih,
Personalstellung etc.), muss auf das Entgelt vom gesamten Leistungspaket 19 % Umsatzsteuer
berechnet werden.
1.2.3. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der Art und dem Umfang der Bestellung, kann jedoch
mindestens 50,00 € betragen. Diese Pfandgebühr wird bei Rückgabe des Leergutes im vertraglich
vereinbarten Zustand in vollem Umfang zurückerstattet.
1.2.4. Dass Leergut ist im grundgereinigtem Zustand zurückzugeben, ansonsten wird eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 % vom Bestellwert in Rechnung gestellt.

1.3. Eigentumsvorbehalt

1.3.1. Die bestellten Waren bleiben bis zur Bezahlung des vereinbarten Bruttopreises Eigentum der
Catering Manufaktur Potsdam. Bei Nichterfüllung durch den Käufer behalten wir uns das Recht vor, vom
Vertrag zurückzutreten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

1.4. Mindestbestellmengen

1.4.1. Es gelten folgende Mindestbestellmengen (Die angegebenen Mindestbestellmengen gelten für die
erste verbindliche Bestellung):
montags bis freitags ab 100,00 €
samstags ab 200,00 €
sonn- und feiertags ab 750,00 €

1.5. Lieferungen/ Abholungen

1.5.1. Die Logistikgebühr für Buffets beträgt im Potsdamer Innenstadtgebiet 22,00 €/netto je Anfahrt. Darüber
hinaus gehende Lieferungen werden mit einer Kilometerpauschale 2,13 €/km netto in Rechnung gestellt.
Die ausliefernde Person ist berechtigt, die Zahlung entgegen zu nehmen.
1.5.2. Die Logistikgebühr bei Veranstaltungen wird nach Art und Umfang der Veranstaltung Vereinbart.
1.5.3. Bei Lieferungen behalten wir uns eine Ankunft von +/- 30 Minuten zum vereinbarten Zeitpunkt aus
geschäftlichen oder verkehrstechnischen Gründen vor. Wir übernehmen keine Gewähr für verspätete
Lieferungen durch höhere Gewalt.

1.6. Kündigung/ Stornierung

1.6.1. Eine Kündigung bzw. Stornierung des Vertrages ist außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
im Sinne von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen.

1.6.2. Bei Stornierung eines Auftrages, bis zu sieben Werktage vor dem jeweiligen Leistungstermin, sind 25 % der Gesamtrechnungssumme als Stornogebühr fällig. Wird ein Auftrag innerhalb von sieben Werktagen vor dem entsprechenden Leistungstermin storniert, sind 100 % der Gesamtrechnungssumme als Stornogebühr fällig.

1.6.3. Die Catering Manufaktur Potsdam ist zum Rücktritt berechtigt, wenn Behinderungen in der
Rohwarenbeschaffung sowie Ereignisse von höherer Gewalt (z.B. Transportschwierigkeiten,
behördliche Verfügungen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Energiemangel,
Verkehrsstörungen) eingetreten sind. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

1.7. Haftung

1.7.1. Alle Ausstattungsgegenstände (z.B. Edelstahlplatten, Geschirr, Besteck, Warmhaltegeräte etc.)
sind Leihgaben und bleiben unser uneingeschränktes Eigentum. Bei eintretenden Schäden oder
Verlusten wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
1.7.2. Jegliche Haftung seitens des Verleihers für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit
dem leihweisen Gebrauch ist ausgeschlossen.

1.8. Reklamationen

1.8.1. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Reklamationen nur am Leistungstermin akzeptiert werden
können. Beanstandungen sind in jedem Fall unverzüglich und schriftlich nach deren Feststellung
anzuzeigen. Hierzu nutzen Sie bitte folgende E-Mail Adresse: cmp@tobner.de

2. Technikvermietung

2.1. Vertragsabschluss
2.1.1. Zum Vertragsabschluss bedarf es der Schriftform, persönlich in unseren Geschäftsräumen, per
Fax oder E-Mail.
2.1.2. Der Mietvertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine Übertragung oder Abtretung
der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher
schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
2.1.3. Das Mietobjekt darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen
zum Gebrauch überlassen werden.

2.2. Mietdauer/ Kündigung/ Stornierung

2.2.1. Mietverträge werden ausschließlich befristet für eine feste Mietdauer abgeschlossen. Die
Mietdauer kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden.
2.2.2. Eine Kündigung bzw. Stornierung des Vertrages ist außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
im Sinne von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen.
2.2.3. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter das Mietobjekt nicht
vereinbarungsgemäß zurückgibt. Im Falle einer verspäteten Rückgabe durch den Mieter kann der
Vermieter eine Entschädigung in Höhe des gültigen Mietpreises verlangen. Für weitere Kosten, die dem
Vermieter durch die nicht mögliche Weitervermietung entstehen, kommt der Mieter in vollem Umfang auf.

2.3. Nutzung und Sicherung des Mietgegenstandes

2.3.1. Das Mietobjekt darf ausschließlich für solche Arbeiten benutzt werden, für die es seiner
Konstruktion und Bauart nach vom Hersteller vorgesehen und zugelassen ist. Bestandteil des
Mietvertrages sind die jeweiligen Betriebsanweisungen und Datenblätter. Diese sind sichtbar an jedem
Mietobjekt angebracht und in der aktuellsten Fassung gültig. Die Einhaltung weiterer bestehender
Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache des Mieters und obliegt nicht der
Informationspflicht des Vermieters.
2.3.2. Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche für den sicheren Betrieb des Mietobjektes bestehenden
Schutzmaßnahmen bzw. Schutzvorschriften, insbesondere im Bereich des Arbeits- und Brandschutzes
genau zu beachten und einzuhalten – siehe Ziffer 2.3.1.. Es ist Aufgabe des Mieters, sich über das
Bestehen solcher Schutzvorschriften vor Inbetriebnahme des Mietobjektes zu informieren.
2.3.3. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt ab dem Zeitpunkt der Übergabe so zu behandeln und zu
benutzen, wie es ein auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der Mieter
auf seine Kosten verpflichtet:
• das Mietobjekt beim Außeneinsatz gegen schädigende Witterungseinflüsse entsprechend zu sichern;
• das Mietobjekt gegen Diebstahl und Beschädigung durch Vandalismus auf eigene Kosten entsprechend
zu sichern.

2.4. allgemeine Pflichten des Mieters/ Haftung

2.4.1. Der Mieter haftet dem Vermieter unbeschränkt für alle Schäden, die aufgrund einer Verletzung
seiner Obhutspflichten gemäß der Regelung in Absatz 2.3.3. entstehen.
2.4.2. Der Mieter haftet für alle Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger
Beanspruchung am Mietobjekt entstehen. Der Mieter haftet in gleichem Umfang ohne eigenes
Verschulden auch für Schäden, die durch Helfer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Dies gilt auch
dann, wenn sich nicht feststellen lassen sollte, welche Person einen Schaden verursacht hat bzw. die
Identität einer Person oder des Schadensstifters nicht geklärt werden kann.
2.4.3. Ab dem Zeitpunkt der Befriedung sämtlicher Schadensersatzansprüche des Vermieters durch den
Mieter tritt der Vermieter alle ihm möglicherweise gegenüber dritten Personen zustehenden Schadensersatzansprüche zum Zwecke der Geltendmachung an den Mieter ab.

2.5. allgemeine Pflichten des Vermieters/ Haftung

2.5.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist
insbesondere dann der Fall, wenn das Mietobjekt vor Beginn der Mietzeit durch einen technischen Defekt
oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war
oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten
Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum
Leistungsinteresse des Mieters steht.
2.5.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziffer 2.5.1. sind Schadensersatzansprüche
gegenüber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, es sei denn, dem
Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle
erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.
2.5.3. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters, Nutzers (Bedienpersonal) oder Dritter, es sei
denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche
Handlungsweise vorzuwerfen. (vgl. Ziffer 2.3.2.)

2.6. Rückgabe des Mietgegenstandes

2.6.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter
zurückzugeben. Sofern der Mieter das Mietobjekt selbst beim Vermieter abgeholt hat, ist er verpflichtet,
das Mietobjekt zum Vermieter zurückzubringen. Sofern Lieferung/ Abholung durch den Vermieter
vereinbart ist, ist das Mietobjekt zum angegebenen Zeitpunkt zur Abholung am vereinbarten Ort vom
Mieter bereitzustellen.
2.6.2. Grundsätzlich ist das Mietobjekt im gereinigten Zustand zurückzugeben. Abweichend hiervon kann
eine kostenpflichtige Reinigung des Mietgegenstandes bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Erfolgt
die Rückgabe des Mietobjektes entgegen den vertraglichen Vereinbarungen (ungereinigt), übernimmt der
Mieter die tatsächlichen Kosten, d.h. auch alle Folgekosten die insbesondere durch einen Mietausfall zu
begründen sind.
2.6.3. Wird bei der Rückgabe des Mietobjektes ein Schaden festgestellt, so wird die Verursachung des
Schadens und die Haftung für den Schaden des Mieters gemäß der Regelung Ziffer 2.4. vermutet, es sei
denn, der Mieter weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Mietobjektes vorhanden
war.
2.6.4. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auch alle Folgeschäden zu ersetzen, insbesondere den
Mietausfall, wenn das Mietobjekt infolge eines vom Mieter verursachten Schadens nicht oder nicht
rechtzeitig weitervermietet werden kann, oder der Vermieter es nicht für eigene Zwecke nutzen kann.

2.7. Technische Defekte

2.7.1. Der Mieter haftet unbeschränkt für alle Schäden am Mietobjekt, die auf Bedienungsfehler während
der Mietzeit zurückzuführen sind.
2.7.2. Treten nach der Übergabe des Mietobjektes technische Defekte am Mietobjekt auf, die die
Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit
sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen, sofern es nicht möglich ist, den Defekt durch eine Reparatur
kurzfristig zu beheben. Der Mangel ist sofort nach Feststellung dem Vermieter anzuzeigen.
2.7.3. Für die Dauer der durch einen technischen Defekt bedingten Gebrauchsbeeinträchtigung ist der
Tagesmietpreis um 1/24 je angefangene Stunde zu mindern. Der Mieter verzichtet auch im Falle einer
Kündigung auf alle weitergehenden Ansprüche, es sei denn, für den technischen Defekt ist ein grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Vermieters ursächlich.
2.7.4. Endet der Vertrag aufgrund einer fristlosen Kündigung gemäß Ziffer 2.7.2. bleibt der Mieter zur
Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs beim Vermieter verpflichtet.
Auf alle etwa bestehenden weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadensersatz einschließlich
Ersatz von Mangelfolgeschäden, verzichten die Parteien gegenseitig. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der
Defekt vom Vermieter grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten ist.
2.7.5. Ziffer 2.7.2. bis 2.7.4. gilt nicht, sofern der Mieter gemäß Ziffer 2.7.1. wegen eines
Bedienungsfehlers für den Schaden haftet, d.h. der Defekt auf einen Bedienungsfehler des Mieters
zurückzuführen ist.

2.8. technische und optische Veränderungen

2.8.1. Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Mietobjekt optisch zu verändern, dazu zählen insbesondere
Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.
2.8.2. Der Mieter darf an dem Mietobjekt keine technischen Veränderungen vornehmen. Vom Vermieter
angebrachte Kennzeichen (Namensschilder, Aufkleber, Nummern) dürfen vom Mieter nicht entfernt
werden.

2.9. Zahlungsbedingungen/ Preis/ Kaution

2.9.1. Die Rechnungsbegleichung erfolgt bar direkt bei Abholung/ Lieferung. Die ausliefernde Person ist
berechtigt, die Zahlung entgegen zu nehmen.
2.9.2. Alle unsere Preise verstehen sich als Brutto- und Abholungspreis (Ort der Abholung:
Heinrich-Mann-Allee 7, 14473 Potsdam).
2.9.3. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der Art und dem Umfang der Mietobjekte, beträgt jedoch
mindestens 150,00 €. Diese Kaution wird bei Rückgabe des Mietobjektes im vertraglich vereinbarten
Zustand in vollem Umfang zurückerstattet.

Für alle Geschäftsfelder gilt:
Erfüllungsort und Gerichtsstand Potsdam
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, welche dem
wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen entsprechen bzw. am Nächsten kommen.

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